Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlägerbesaitung André Bachmann · Rohrhammerweg 12 · 99610 Sömmerda
Stand: April 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen André Bachmann (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Besaitungsarbeiten, Schlägerreparaturen, den Verkauf von Saiten und Zubehör sowie die Vermietung von Sportgeräten (insbesondere des KI-Tennisroboters Acemate S10).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Vertragsschluss & Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragsannahme kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder durch Beginn der Ausführung der Leistung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Schläger oder das Gerät in einem Zustand zu übergeben, der eine ordnungsgemäße Bearbeitung ermöglicht. Etwaige bekannte Vorschäden sind bei der Übergabe anzugeben.
Bei Abgabe des Schlägers zur Besaitung gilt die vom Kunden genannte oder gemeinsam vereinbarte Saite und Spannung als verbindlich beauftragt. Wünscht der Kunde keine eigene Angabe, empfiehlt der Auftragnehmer eine geeignete Konfiguration; die endgültige Entscheidung liegt beim Kunden.
Leistungsumfang
Besaitung
Der Auftragnehmer besaitet Schläger für Tennis, Squash und Badminton nach handwerklichem Standard. Die Besaitung erfolgt mit professionellen Besaitungsmaschinen. Die gewählte Saite und Spannung werden vom Kunden bestätigt oder auf Empfehlung des Auftragnehmers ausgewählt.
Reparatur
Reparaturen werden nach vorheriger Begutachtung und Kostenschätzung durchgeführt. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten das ursprünglich vereinbarte Maß wesentlich, wird der Kunde vorab informiert und um Zustimmung gebeten.
Verkauf
Der Verkauf von Saiten und Zubehör erfolgt gegen sofortige Zahlung. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind verkaufte Waren vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Sachmangel vor.
Ballmaschinen-Vermietung (Acemate S10)
Die Vermietung des KI-Tennisroboters Acemate S10 erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Es gelten die zusätzlichen Bedingungen gemäß § 8 dieser AGB.
Preise & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Zahlung ist bei Abholung des fertiggestellten Schlägers bzw. der Ware in bar oder per vereinbartem Zahlungsmittel zu leisten. Eine Vorauszahlung kann vereinbart werden, insbesondere bei Sonderbestellungen von Saiten oder Zubehör.
Bei Verzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie den Schläger bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB).
Abholfristen & Aufbewahrung
Der Auftragnehmer informiert den Kunden über die Fertigstellung. Fertige Schläger sind innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Lagergebühr von 2,00 € je angefangener Woche zu berechnen. Nach einer Gesamtaufbewahrungsdauer von drei Monaten ohne Abholung und Kontaktaufnahme durch den Kunden gilt der Schläger als aufgegeben; der Auftragnehmer ist berechtigt, ihn zu entsorgen oder anderweitig zu verwenden.
Gewährleistung & Haftung bei Besaitung und Reparatur
Der Auftragnehmer haftet für Mängel der Besaitungsleistung, die auf seine Ausführung zurückzuführen sind, insbesondere für fehlerhafte Spannung oder unsachgemäße Verknüpfung. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abholung.
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind:
- Saitenrisse durch normalen Spielverschleiß oder Materialermüdung
- Schäden an Schlägerrahmen, die vor der Besaitung bereits vorhanden oder nicht erkennbar waren
- Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder Nutzung durch den Kunden nach Abholung
- Natürliche Elastizitätsverluste der Saite im Zeitverlauf
Bei nachgewiesenem Ausführungsfehler hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesaitung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Haftung für mitgebrachte Schläger
Der Auftragnehmer übernimmt die Schläger zur Bearbeitung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei älteren, vorgeschädigten oder strukturell geschwächten Schlägerrahmen kann es im Zuge der Besaitung zu Rahmenbrüchen kommen, die auf die Materialermüdung des Rahmens zurückzuführen sind und nicht auf die Ausführung der Besaitung.
Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Vorschäden bei Auftragsannahme hin. Der Kunde übernimmt mit Auftragserteilung das Risiko einer Besaitung bei erkennbar beschädigtem Rahmen.
Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden am Schläger ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen.
Ballmaschinen-Vermietung (Acemate S10)
Die Vermietung des KI-Tennisroboters Acemate S10 erfolgt nach vorheriger Reservierung und Abschluss eines Mietvertrags.
Kaution
Bei jeder Miete ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird nach schadensfreier Rückgabe des Geräts vollständig erstattet.
Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät sachgemäß gemäß Einweisung zu nutzen, vor Witterungseinflüssen zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Gerät ist ausschließlich für den Betrieb auf Tennisplätzen bestimmt.
Schäden
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Sturz oder Fremdeinwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen bzw. darüber hinausgehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Rückgabe
Das Gerät ist zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und vollständig (inkl. Zubehör und Ladekabel) zurückzugeben. Verspätete Rückgaben werden mit dem vereinbarten Mietpreis je angefangener Stunde berechnet.
Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) ausschließlich zur Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden nach Abschluss des Auftrags und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche können jederzeit per E-Mail an info@schlaegerbesaitung.de geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Sömmerda).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: April 2026 · Schlägerbesaitung André Bachmann